(Maximale Arbeitsplatz Konzentration) höchstzulässige Lösungsmitteldampfmenge am Verarbeitungsplatz, festgelegt von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgesellschaft. Veröffentlicht in der TRGS 900 (jährlich neu)